Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Gültig ab 01.01.2012)

Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller, auch nachfolgender Geschäfte mit dem Besteller. Geschäftsbedingungen des Bestellers, insbesondere dessen Einkaufsbedingungen, werden – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch – nicht Bestandteil des Vertrages.

1. Zahlungsbedingungen
1.1 Preise: Sofern bei Auftragserteilung nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, wird zu den am Tag der Lieferung gültigen Listen- und Katalogpreisen berechnet. Die in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Adressenstückzahlen sind wegen ständiger Zu- und Abgängen nur circa-Angaben; berechnet wird jeweils die tatsächlich gelieferte Adressenzahl. Haben wir zu einem Mindestauftragswert angeboten, so bildet dieser die Preisuntergrenze.

1.2 Vermögen des Bestellers zur Vertragserfüllung: Werden nachträglich objektive Umstände bekannt, die das Vermögen des Bestellers zur Vertragserfüllung ernsthaft in Frage stellen (z.B. Anmeldung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Moratorium etc.), so sind wir berechtigt, die Bezahlung schon erbrachter Leistungen sofort fällig zu stellen, die weitere Auftragsausführung unter entsprechender Verlängerung von evtl. vereinbarten Lieferfristen von Vorauszahlungen abhängig zu machen und bei Scheitern dieser Maßnahme den gesamten Vertrag zu kündigen. Bei einer Kündigung bleibt die Pflicht zur Bezahlung bereits erbrachter Leistungen unberührt.

1.3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht: Aufrechnung mit Gegenforderungen oder Zurückbehaltung von Zahlungen kann der Besteller nur geltend machen, wenn und soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

1.4 Pfandrecht an Sachen des Bestellers: Wir erwerben an allen Waren des Bestellers, die dieser bei uns eingelagert oder uns aus sonstigem Rechtsgrund übergeben hat, zur Sicherung unserer Forderungen ein Pfandrecht gem. §§ 1204ff. BGB.

1.5 Sicherungsnutzungsrecht an Datenbeständen: Im kaufmännischen Verkehr erwerben wir zur Sicherung unserer Forderungen an den Adressbeständen des Bestellers, die uns ggf. zur Vertragserfüllung übergeben wurden, ein Nutzungsrecht mit dem Recht zur entgeltlichen Vermietung an Dritte im Sicherungsfall, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig ist, und zur Verrechnung der Mieterlöse mit unseren Forderungen.

1.6 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen behalten wir uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren, insbesondere an Datenträgern vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen für uns als Lieferant, aber ohne Verpflichtung; wir erwerben an der verarbeiteten oder umgebildeten Sache Miteigentum im Verhältnis der in die Sache eingebrachten Werte. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist dem Käufer nur im regelmäßigen Geschäftsgang gestattet, solange sich der Besteller nicht in Verzug befindet (keine Verpfändung oder Sicherungsübereignung). Die aus einem Weiterverkauf entstehenden Forderungen werden bereits jetzt sicherungshalber (ggf. wertanteilsmäßig) an uns abgetreten. Der Besteller wird ermächtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für unsere Rechnung einzuziehen. Bei berechtigtem Interesse können wir die Ermächtigung widerrufen, die Offenlegung der Abtretung verlangen sowie die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen anfordern. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und Rücknahme der Ware gelten für sich noch nicht als Rücktritt vom Vertrag.

1.7 Freigabeklausel: Auf Verlangen des Bestellers geben wir nach unserer Wahl die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherungsmittel frei, soweit der Gesamtwert aller Sicherungsmittel die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

1.8 Inkassoklausel: Soweit unsere Forderungen überfaÅNllig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, sind wir bzw. der Abtretungsempfänger berechtigt, einen Inkassodienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher Höhe sind vom Kunden zu tragen.

 

Geschäftsbedingungen für die Bereiche Adressen, Kreation, Grafik, Druck, Lettershop

1. Lieferung
1.1 Mehr-/Mindermengen: Bei der Lieferung von Druckerzeugnissen akzeptiert der Besteller eine branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung bis zu 5 %.

1.2 Lieferzeiten: Vereinbarte Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben. Liefertermine verlängern sich angemessen bei nachträglich vom Besteller veranlassten Auftragsänderungen oder bei verspäteter Materialanlieferung. Desgleichen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, deren Entstehung nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, gleichviel ob in unserem Unternehmen oder bei unseren Unterlieferanten. Fixtermine müssen von uns als solche anerkannt werden; wir werden alle derartigen Termine schriftlich bestätigen.

1.3 Überschreitung von Lieferzeiten: Bei Überschreitung einer nicht fix vereinbarten Lieferfrist tritt Verzug erst durch schriftliche Mahnung des Bestellers ein. Im Falle des Verzugs ist der Besteller berechtigt, nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz gem. Ziff. 4 zu verlangen.

1.4 Keine Prüfung von Vorlagen auf Termine: Wir sind nicht verpflichtet, uns vom Besteller oder von dritter Seite zur Verfügung gestelltes Werbematerial daraufhin zu überprüfen, ob dieses zu einem bestimmten Termin den Empfängern zur Verfügung gestellt sein muss (Messeeinladungen, Seminare etc.).

1.5 Postfertigmachung: Wird uns Werbematerial zur Postfertigmachung angeliefert, so sind wir nicht verpflichtet, dieses auf die durchgehende Einhaltung der für das vereinbarte Beförderungsentgelt zulässigen Gewichte zu überprüfen. Die Postauflieferung ist mit der Verbringung der Poststücke in den Bereich der Deutschen Post AG, auch soweit sich dieser in unseren Betriebsräumen befindet, beendet.

1.6 Beförderungsentgelte: Das Beförderungsentgelt ist vom Besteller im Voraus auf Anforderung zu bezahlen. Vor Eingang der Entgeltzahlung sind wir zur Postauflieferung nicht verpflichtet, zugesagte Auflieferungstermine verlieren dann ihre Gültigkeit.

1.7 Restmaterial: Nach Postauflieferung noch vorhandenes Restmaterial dürfen wir spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung vernichten.

2. Beanstandungen, Mangelhaftung
2.1 Rügefristen: Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistungen müssen uns im Fall offenkundiger, durch zumutbare Untersuchung feststellbarer Mängel bzw. Mengenabweichungen unverzüglich nach Anlieferung, im Falle versteckter Mängel und Mengenabweichungen unverzüglich nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden, spätestens jeweils nach zehn Tagen. Ein in zeitlich versetzter Abfolge durchgeführter Einsatz von Adresslisten oder Werbemitteln entbindet nicht von der Verpflichtung zur zumutbaren Prüfung jeder einzelnen Lieferung bei Eingang.

2.2 Rechte im Mangelfall: Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung haben wir nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern (Nacherfüllung). Der Besteller kann sodann Herabsetzung der Vergütung und bei nicht nur unerheblichen Mängeln Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche erfolglos bleiben, die Nacherfüllung nicht in angemessener Frist durchgeführt wird oder die Nacherfüllung aus sonstigen Gründen fehlschlägt. Beim Besteller im Abnahmezeitpunkt bekannte Mängel an ausdrücklich oder stillschweigend abgenommenen, abgrenzbaren (Teil-)Werkleistungen – etwa in Gestaltungsentwürfen – berechtigen nachträglich nicht mehr zur Erhebung von Ansprüchen auf Nacherfüllung, Minderung oder Rücktritt.

2.3 Verjährung: Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr.

3.4 Schadensersatz: Für Schadensersatzansprüche und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziff.4.

3. Haftung
3.1 Haftungsausschluss: Wir haften ansonsten gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorliegen einer gesetzlichen Haftungsnorm auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, nur bei Vorsatz oder grobem Verschulden oder – in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).

3.2 Persönliche Haftung: Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.3 Unbeschränkte Haftung: Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder aufgrund eines übernommenen Beschaffungsrisikos bleiben unberührt.

4. Werbeinhalte, Übertragung von Nutzungsrechten und Haftung
4.1 Eigene Werbeinhalte: Von uns selbst zur Verfügung gestellte Werbeinhalte sind unbelastet von Rechten Dritter bzw. es liegen entsprechende Lizenzvereinbarungen vor, die die Nutzung der Werbeinhalte für den vorgesehenen Vertragszweck erlauben. Soweit nicht anders vereinbart, lassen wir unsere Entwürfe insbesondere in wettbewerbsrechtlicher und ggf. verbraucherschutzrechtlicher Hinsicht rechtlich überprüfen.

4.2 Nutzungsrechte für eigene Werbeinhalte: Die Nutzungsrechte an den von uns zur Verfügung gestellten Inhalten, Entwürfen, Grafiken, Texten etc. werden ausschließlich für den konkreten vertraglich festgelegten Zweck auf den Besteller übertragen.

4.3 Vom Besteller vorgegebene Werbeinhalte: Wenn wir vom Besteller vorgegebene Werbeinhalte – z.B. Texte, Bilder oder komplette Vorlagen verarbeiten, haftet alleine der Besteller für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs- und verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen und für die Einhaltung der Rechte Dritter, z.B. hinsichtlich fremder Urheber-, Leistungsschutz- oder Kennzeichenrechte. Es obliegt dem Besteller selbst, seine Vorlagen auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen und ggf. erforderliche Lizenzen und Genehmigungen zu beschaffen, soweit wir uns vertraglich nicht selbst dazu verpflichtet haben, bestimmte Lizenzen einzuholen oder eine rechtliche UÅNberprüfung durchführen zu lassen. Der Besteller stellt uns und unsere ggf. Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Werbemethoden, Adresslisten und Haftung
5.1 Unsere Adress-/Datenlisten: Unsere eigenen Adress- und sonstige Datenlisten können für die von uns angegebenen Werbemethoden verwendet werden. Vom Besteller übermittelte Listen von Werbeverweigerern sowie auf Wunsch die Robinson-Listen z.B. des DDV werden beachtet.

5.2 a: Listbroking: Unsere Stellung bei Listbroking, Haftung: Soweit wir im Auftrag des Bestellers Adresslisten oder sonstige personenbezogene Daten anmieten, sind wir sind nur als Makler tätig und haften – unbeschadet unserer ggf. Inkassoberechtigung für den Vermieter – nur für die sorgfältige Auswahl des Vermieters und der Datenlisten aufgrund der Vorgaben des Bestellers im Rahmen von Ziff.4 der AGB. Wir können darüber hinaus vom Besteller/ Mieter wegen unrichtiger Adressen oder sonstiger Mängel des Datenmaterials nicht in Anspruch genommen werden und übernehmen auch keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Vermieters über etwaige Verwendungsmöglichkeiten.

5.2 b. Angebote des Vermieters: Die von uns im Namen des Vermieters abgegebenen Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Dieser kann die Annahme von Aufträgen, die wir im Namen des Bestellers/Mieters erteilen, ohne Angabe von Gründen ablehnen oder von der Anerkennung zusätzlicher Bedingungen, insbesondere von der Vorlage eines Musterstücks des Werbematerials, mit dem die Adressen bearbeitet werden sollen, abhängig machen.

5.2 c. Vom Besteller übermittelte Listen von Werbeverweigerern sowie auf Wunsch die Robinson-Listen z.B. des DDV werden auf Wunsch eingearbeitet.

5.3 a: Adressennutzung, Verbot der Mehrfachverwendung, Fluktuation, Retouren: Wegen der in den einzelnen Adressengruppen verschiedenen Fluktuation sind Retouren (mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) unvermeidlich. Eine Vergütung dieser Retouren durch uns/den Vermieter findet grundsätzlich nur bei besonderer Vereinbarung statt. Wir übernehmen/der Vermieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sämtliche Anschriften postalisch richtig und für jede Branchen- und Zielgruppe vollständig sind oder der Träger einer Anschrift zum Zeitpunkt des Adresseneinsatzes das ist, wofür er ausgegeben wird oder wofür er sich selbst ausgibt. Wenn wir eigene Listen mit selektierten Firmenadressen liefern, werden Retouren branchenüblich vergütet, wenn uns diese innerhalb von sechs Wochen nach unserer Lieferung mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk zur Verfügung gestellt werden.

5.3 b:Nutzungsbeschränkung: Sofern mit dem Besteller keine abweichende Vereinbarung über Mehrfachverwendung, Kauf oder Adressenleasing getroffen werden, sind alle von uns gelieferten Daten, auch soweit sie durch uns als Adressenmittler von dritter Seite beschafft wurden, nur zur einmaligen, eigenen Nutzung im Rahmen der im Vertrag genannten Direktwerbeaktion des Bestellers unter Beachtung der Vorschriften der einschlägigen Datenschutzgesetze bestimmt; auf den Datenbank-Urheberrechtsschutz nach § 87b UrhG wird hingewiesen. Die Einhaltung der Verwendungsbeschränkungen wird durch Kontrolladressen überwacht, welche jeweils in die Kollektionen eingearbeitet sind.

5.3 c:Aufhebung der Nutzungsbeschränkung: Personenbezogene Daten von Adressaten, die auf Werbung des Bestellers bestellen oder Angebote anfordern, unterliegen in der weiteren Nutzung durch den Besteller keiner weiteren vertraglichen Beschränkung. Dies gilt – soweit sich aus dem Vertrag nichts anders ergibt – jedoch nicht für die personenbezogenen Daten von Teilnehmern an Gewinnspielen, Preisausschreiben oder gleichzusetzenden Veranstaltungen.

5.3 d: Herkunftshinweis: Soweit nicht eine schriftliche Genehmigung von uns bzw. vom Vermieter vorliegt, darf in der Werbung des Bestellers/Mieters kein direkter Hinweis auf die Herkunft des Adressenmaterials enthalten sein. Die Verpflichtung zu Maßnahmen, dass der Betroffene Kenntnis über die Herkunft seiner personenbezogenen Daten erhalten kann (§ 28 Abs.4 S.2 2.HS BDSG), bleibt unberührt, z.B. durch Verwendung von Kontrollnummern.

5.3 e:Vertragsstrafe: Für jede vom Besteller zu vertretende Adressenverwendung unter Verstoß gegen das Mehrfachverwendungsverbot zahlt der Besteller an uns/an den Vermieter eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Preises jenes Adressenauftrags, aus dem die unzulässig verwendete Adresse stammt. Zum Nachweis des Missbrauchs genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Im Listbroking-Verfahren stellt uns der Besteller daneben von allen Ansprüchen des Vermieters frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung.

5.3 f: Retouren-Liste: Es ist uns gestattet, eingehende Retouren in unsere eigene Retourendatei aufzunehmen und diese zur Vermeidung von Streuverlusten zum Abgleich mit anderen Listen einzusetzen.

5.3 g: CD-ROM: Ist Gegenstand unserer Lieferung eine Datenbank auf CD-ROM, hat der Kunde abweichend von den vorgenannten Bedingungen für jeden Fall der von ihm zu vertretenden unberechtigten Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus, insbesondere der vollständigen Vervielfältigung des Datenträgers, sowie der Übertragung auf einen dauerhaften Speicher, eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100.000,00 an uns zu bezahlen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

5.4 Vom Besteller beigestellte Listen: Wenn uns der Besteller Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc. zur vertragsgemäßen Verwendung für bestimmte Werbemethoden zur Verfügung stellt oder zur Verfügung stellen lässt (z.B. für Print-Werbung, Telefon-Werbung, Telefax- Werbung, E-Mail-Werbung etc.), so haftet der Besteller alleine für die rechtliche Zulässigkeit der vertraglich vorgesehenen Werbemethode. Das gilt insbesondere in wettbewerbsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht sowie hinsichtlich der Ansprüche der Betroffenen aus unerlaubter Handlung. Es obliegt insbesondere dem Besteller selbst, rechtzeitig die ggf. erforderliche Einwilligung der Betroffenen zu beschaffen, die Betroffenen soweit erforderlich datenschutzrechtlich zu belehren und ggf. Widersprüche gegen die werbliche Nutzung personenbezogener Daten zu beachten. Der Besteller stellt uns und unsere ggf. Auftragnehmer insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung. Es ist uns gestattet, eingehende Retouren in unsere eigene Retourendatei aufzunehmen und zur Vermeidung von Streuverlusten als Purge-Liste einzusetzen.

6. Software-Überlassung
6.1 Nutzungsbeschränkungen: An allen von uns zur Verfügung gestellten Programmen und dazu gehörigen Dokumentationen verbleiben die Eigentums- und Urheberrechte bei uns. Der Besteller verpflichtet sich, solche Programme, bis auf die Erstellung einer Sicherungskopie, weder zu kopieren, aus Datenträgern auszulesen, zu dekompilieren, in sonstiger Weise zu vervielfältigen noch Dritten zugänglich zu machen. Demselben Verwendungsverbot unterliegen fremde Programme, welche auf unseren Datenträgern mitgeliefert werden.

6.2 Vertragsstrafe: Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe des 10-fachen Rechnungsbetrages zu bezahlen. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

7. Anwendbares Recht Auf alle Rechtsbeziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das Internationale Kaufrecht (EKG) findet keine Anwendung.

8. Gerichtsstand, Erfüllungsort Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist Berlin Erfüllungsort und es wird für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Besteller und uns Berlin als Gerichtsstand vereinbart. Wir sind außerdem berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

 

Geschäftsbedingungen für den Bereich Telefonmarketing

1. Der Auftragnehmer wickelt die ihm erteilten Aufträge auf dienstvertraglicher Basis ab. Soweit im Auftrag nicht detailliert angegeben, werden im Rahmen der Telefongesprächsführung folgende Leistungen erbracht: Vorbereitung/Projekt-abstimmung mit dem Vertragspartner und Erstellung des Fragebogens/ Gesprächsleitfadens; Durchführung der vereinbarten (Brutto-/Netto-) Telefongespräche auf der Basis des genehmigten Gesprächsleitfadens; Regelmäßiger Statusbericht über den Stand der Aktion; zum Ende des Projektes Übersendung der Projektergebnisse in digitaler Form (Excel-Datei).

2. Das zu bearbeitende Adressmaterial wird entweder vom Auftraggeber oder, gemäß der Zielgruppenabsprache, von T+R Dialog Marketing GmbH gestellt. Wird das Adressmaterial vom Auftraggeber gestellt, sollte es die aktuelle Anschrift und die korrekte Telefonnummer aufweisen. Das Adressmaterial wird vom Auftraggeber als verwertbare Excel-Datei per Email geliefert. Der Auftraggeber ist in diesem Fall für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Datenweitergabe an den Auftragnehmer sowie für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich (§ 3 Abs. 7 BDSG). Sollen gewerbliche Adressaten angerufen werden, bei denen ausdrückliche oder schlüssige Einwilligungen der Adressaten nicht vorliegen, übernimmt der Auftraggeber selbst die rechtliche Beurteilung, ob bei dem vorgesehenen Adressatenkreis eine mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs.2 Ziff.2 UWG) in die telefonische Bewerbung angenommen werden darf. Für die Zulässigkeit des Auftrags übernimmt der Auftragnehmer insoweit keine Haftung. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die wegen einer evtl. unzulässigen Telefonwerbung erhoben werden und die evtl. Kosten der Rechtsverteidigung übernehmen. Der AG übernimmt für die in Auftrag gegebene Telefonwerbung mit Gewerbetreibenden sämtliche Haftung gegenüber Dritten nach §1 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) und §823, §826 BGB. Die zur Vertragserfüllung durch T+R Dialog Marketing GmbH erstellten Gesprächsleitfäden dürfen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht außerhalb des Vertrages zur Anwendung kommen, weiterhin genießen diese Urheberschutz (gemäß Urheberrechtsgesetz sowie § 1 UWG, § 823 BGB, § 826 BGB sowie § 1004 BGB). Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrages.

3. Eine Adresse gilt als bearbeitet und somit als Nettokontakt, wenn:
– mit einer Ansprechperson gesprochen und ein finales Gesprächsergebnis erzielt werden konnte;
– die Ansprechperson durch eine vorgeschaltete Person, z.B. Stellvertreter etc., die gewünschten Informationen übermitteln lässt;
– die Ansprechperson nicht auskunftsbereit bzw. nicht interessiert ist;
– nach bis zu 5-maligem Anwahlversuch eines Adressdatensatzes zu unterschiedlichen Zeiten kein finales Gesprächsergebnis erzielt werden konnte oder ein Adressdatensatz nicht erreicht werden konnte (z.B. Rufnummer fehlerhaft, Faxnummer, kein Anschluss etc.)
– Entfallen Termine aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, z.B. Stornierungen durch den Interessenten, stellt der AN hierfür einen Ersatztermin. Vorausgesetzt, der AG reicht die Terminänderung binnen einer Woche schriftlich beim AN ein. Später eingereichte Änderungswünsche werden vom AN nicht mehr anerkannt und ersetzt.

Vertragsbedingungen
4. Eine Kündigung ist schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Der Auftraggeber kann den Vertrag insbesondere nicht wegen Leistungsstörungen, die auf unzureichende oder unterlassene Mitwirkungspflicht zurückzuführen sind, kündigen oder Zurückhaltungsrechte geltend machen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Übermittlungsfehler, gleich welcher Art. Dies gilt insbesondere für Übermittlungen/Weitergaben etwaiger rechtsgeschäftlicher Willenserklärungen. Etwaige Beanstandungen in der Vertragsabwicklung sind dem Auftragnehmer unverzüglich bekannt zu geben und spätestens innerhalb von 14 Werktagen schriftlich zu bestätigen. Andernfalls bleiben sie rechtlich unberücksichtigt. Die Angebotspreise basieren auf den vom Auftraggeber genannten Anforderungen. Weitere Zusatzleistungen können auf Wunsch vereinbart werden. Wird bei der Durchführung aufgrund von zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht bekannten bzw. darin berücksichtigten Änderungswünschen des Auftraggebers nicht kostendeckend gearbeitet, ist die T+R Dialog Marketing GmbH berechtigt, über die Preise neu zu verhandeln. Der T+R Dialog Marketing GmbH wird gestattet, den Namen des Auftraggebers in seiner Referenzliste und für Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden sofern kein schriftlicher Widerspruch erfolgt, sowie den Auftraggeber per E-Mail oder Post im Rahmen eigener Marketingaktionen über z.B. aktuelle Aktionsangebote oder Sonderkonditionen zu informieren. Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit diese Zustimmung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich per Post oder E-Mail oder telefonisch, sowie im Falle von digitalen Mailings über den dafür vorgesehenen „Link“ erfolgen.

Zahlungen und Zahlungstermine
5. Rechnungen über Dienstleistungen und Services werden sofort rein netto ohne Abzüge mit Rechnungsstellung fällig. Der Zahlungsverzug tritt ab dem 5 Werktag ein. Etwaige Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden mit jeweils 10 Euro in Rechnung gestellt.
Bei wiederholtem Zahlungsverzug kann eine Vorauszahlung für Mahn- und Nebenkosten angesetzt werden. Der Zahlungsverzug berechtigt die Einstellung der Dienstleistung mit einer Vorankündigungsfrist von 24 Std. Die Ankündigung erfolgt entweder telefonisch oder per E-Mail an den Auftraggeber.

Rücktrittsvereinbarung
6. Für den Fall, dass durch den Auftraggeber eine Kündigung oder eine Reduzierung des beauftragten Telemarketing – Projektumfanges erfolgt, werden die nicht mehr zu erbringenden Leistungen mit einer Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der infolge Kündigung nicht zur Entstehung gelangten Honoraransprüche, sowie evtl. einem Mindermengenzuschlag von 20 % auf bereits erbrachte Leistungen (Durchführungskosten) abgerechnet. Sofern sich nach verbindlicher Festlegung des Starttermins einzelner Projektdurchgänge Verschiebungen ergeben, die nicht vom Auftragnehmer verursacht werden, können Ausfallhonorare berechnet werden. Sie betragen je für das Projekt geplanten Telefonagenten 200 € und Projektleiter/-assistenten 400 € täglich zzgl. MwSt..

Datenschutz
7. Die T+R Dialog Marketing GmbH verpflichtet sich, auch über die Dauer des Dienstleistungsvertrages hinaus, zur vertraulichen Behandlung aller bei der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäftsinterna und betrieblichen Angelegenheiten. Auf Wunsch des Vertragspartners werden die im Laufe des Projektes ermittelten projektspezifischen Daten nach Abschluss des Projektes aus der T+R Dialog Marketing GmbH-Projektdatenbank gelöscht. Ansonsten werden diese Daten automatisiert 3 Monate nach Projektabschluss gelöscht.
Schlussbestimmungen

8. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen in ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

9. Erfüllungsort für vorstehenden Vertrag ist Berlin. Alle Vereinbarungen mit dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Berlin.

10. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Geschäftsbedingungen für den Bereich Business Apps

1. T+R Dialog Marketing GmbH
T+R Dialog Marketing GmbH ist eine Dialogmarketingagentur und bietet einen Onlineservice (Onlineplattform) zur Erstellung von mobilen Applikationen („Apps“), die zur Nutzung mit mobilen Endgeräten optimiert sind. T+R Dialog Marketing GmbH bietet kostenpflichtige Module an, die für eine monatliche Gebühr gebucht werden können und mit denen eine native App erstellt werden kann und in den App Store der entsprechenden Anbieter eingereicht werden kann. T+R Dialog Marketing GmbH wird das Angebot an zusätzlichen Services und Modulen stetig erweitern und aktuellen Entwicklungen anpassen. Den genauen Umfang der Angebote regelt § 7 dieser Nutzungsbedingungen. Sämtliche Angebote und diese Nutzungsbedingungen richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

2. Anwendungsbereich:
Die vorliegenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Onlineplattform sowie die Nutzung der auf der Onlineplattform angebotenen Services und Module durch ordnungsgemäß angemeldete Teilnehmer.

3. Änderung der Nutzungsbedingungen:
T+R Dialog Marketing GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. T+R Dialog Marketing GmbH wird die Kunden über die Änderung jeweils informieren und die geänderten Nutzungsbedingungen zum Download bereithalten. Die Nutzung der Onlineplattform und insbesondere von Services und Modulen richtet sich dann nach den geänderten Nutzungsbedingungen. Apps oder Webseiten, die auf der Onlineplattform zuvor erstellt wurden, können auch weiterhin zu den bei ihrer Erstellung geltenden Nutzungsbedingungen verwendet werden, bis die Parteien sich auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen auch für diese Apps einigen.

4. Anmeldung, Verantwortung für den Account:
4.1 Die Nutzung der Onlineplattform setzt eine Anmeldung mit Einrichtung eines Accounts voraus. Einen Account können ausschließlich unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen, Personengesellschaften und juristischen Personen einrichten. Ein Anspruch auf Annahme der Anmeldung besteht nicht.
4.2 Sie können die Onlineplattform persönlich, durch ihre Organe oder Mitarbeiter nutzen. Eine Nutzung durch „Bots“, Programme oder sonst in automatisierter Form ist nicht gestattet.
4.3 Bei der Anmeldung müssen Sie Ihren vollständigen, richtigen Name oder die eingetragene Firma sowie eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Sie müssen berechtigt sein, diese E-Mail zu verwenden. Sie müssen sicherstellen, dass Sie über diese E-Mail erreichbar sind.
4.4 Sie sind verpflichtet, Ihre Daten (insbesondere die Kontaktdaten) stets aktuell zu halten und T+R Dialog Marketing GmbH unverzüglich über Änderungen zu informieren.
4.5 Sie sind verantwortlich dafür, dass der Account keinem Dritten zugänglich gemacht wird und dass Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
4.6 Für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung von Benutzername und Passwort vorgenommen werden, sind Sie wie für eigenes Handeln verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn Sie die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten haben, insbesondere Benutzername und Passwort vor dem Zugriff Dritter geschützt haben.
4.7 Sie sind verpflichtet, T+R Dialog Marketing GmbH unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder Sie wissen oder befürchten, dass Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.

5. Verantwortung für Inhalte und Verbot illegaler Nutzung:
Jeder Kunde ist dafür verantwortlich, durch die Bezeichnung des Accounts, der Apps etc. nicht in Rechte Dritter, insbesondere Namens-, Werktitel- oder Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte einzugreifen.
5.1 Für die Inhalte der Apps ist ausschließlich der jeweilige Kunde verantwortlich.
5.2 Jede Nutzung der Onlineplattform für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht etc. zu beachten. Jeder Verstoß kann zur Kündigung berechtigen. Es ist nicht zulässig, Inhalte einzustellen oder zu verwenden, die obszön, beleidigend, verleumderisch, gewalttätig, gewaltverherrlichend, rassistisch, fremdenfeindlich, pornographisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können.
5.3 Sie dürfen keine Inhalte einstellen, die nicht offensichtlich zur Erstellung einer App oder Nutzung eines anderen angebotenen Dienstes erforderlich bzw. gedacht sind.
5.4 Es ist ausdrücklich untersagt, Viren, Würmer oder anderen schädlichen Code auf die Onlineplattform hoch zu laden oder per E-Mail zu versenden.

6. Freistellung von Ansprüchen Dritter:
6.1 Sie sind verpflichtet, T+R Dialog Marketing GmbH auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, welche Dritte aufgrund Ihrer Nutzung der Onlineplattform, ihrer Dienstleistungen, insbesondere im Zusammenhang mit nativen Apps wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder anderen Rechten geltend machen.
6.2 T+R Dialog Marketing GmbH wird Sie unverzüglich unterrichten, wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden und Ihnen alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.
6.3 Machen Dritte Ansprüche gegen T+R Dialog Marketing GmbH aufgrund von angeblichen Rechtsverletzungen geltend, ist T+R Dialog Marketing GmbH berechtigt, die entsprechenden Inhalte bis zur endgültigen Klärung der geltend gemachten Ansprüche zu löschen, insbesondere ihre Zugänglichkeit im Internet zu unterbinden.

7. Vertragsgegenstand, Leistungen von T+R Dialog Marketing GmbH:
7.1 Mit Einrichtung des Account können Sie die kostenpflichtigen Dienste der Onlineplattform und somit die Erstellung von nativen Apps, in Anspruch nehmen.
7.2 Eine native App wird für die jeweils gewählten mobilen App Stores (Apple App Store, Google Play, etc.) von T+R Dialog Marketing GmbH erstellt und unter der Marke T+R Dialog Marketing GmbH eingereicht. Native Apps können auch Gerätefunktionen (GPS, Kamera etc.) nutzen. Die Entscheidung über die Aufnahme der nativen App in den jeweiligen App Store trifft der Betreiber des App Store in eigener Verantwortung. Auf diese Entscheidung hat T+R Dialog Marketing GmbH keinen Einfluss. Mit Einreichen bei den jeweiligen App Store unterliegt die native App den für diesen Webstore geltenden Bedingungen. Diese können beim jeweiligen App Store eingesehen werden.
7.3 Native App und sonstige Dienste werden nur im ausführbaren Code und ohne Dokumentation übergeben. Sie haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.
7.4 Der genaue Umfang der einzelnen Angebote ist auf der Onlineplattform detailliert beschrieben. T+R Dialog Marketing GmbH kann die Angebote auf der Onlineplattform jederzeit erweitern oder einschränken. Sie haben keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Angebote auch in Zukunft auf der Onlineplattform zur Verfügung stehen. Bestellte Angebote stehen Ihnen während der Vertragsdauer zur Verfügung. T+R Dialog Marketing GmbH ist jedoch berechtigt, einzelne Leistungen unter Berücksichtigung der in § 9 geregelten Kündigungsfristen zu kündigen.

8. Nutzungsrechte, Veröffentlichung von nativen Apps:
8.1 Sie erwerben mit Erstellung nativen App oder mit Nutzung der übrigen Dienste das Recht, diese Leistungen während der Vertragsdauer zu nutzen. Mit Vertragsende enden die Ihnen nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte.
8.2 Die Nutzungsrechte an den von Ihnen eingestellten Inhalten verbleiben bei Ihnen. T+R Dialog Marketing GmbH ist berechtigt, native Apps und sonstige Inhalte im Rahmen des Vertrages auf der eigenen Internetseite und in den jeweiligen App Stores im eigenen Namen zu veröffentlichen. Dazu erhält T+R Dialog Marketing GmbH nicht ausschließliche, übertragbare, räumlich unbeschränkte Rechte zur Nutzung der Inhalte während der Dauer des Vertrages. Das Nutzungsrecht endet auch, wenn Sie die Inhalte löschen.
8.3 T+R Dialog Marketing GmbH ist außerdem berechtigt, für die Nutzer die nach den Bedingungen des jeweiligen App Stores zu übertragenden Nutzungsrechte zu übertragen und die Bedingungen des jeweiligen App Store zu akzeptieren. Die Löschung von nativen Apps richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen App Store. Nach Kündigung des Vertrages oder wenn Sie um Löschung einer nativen App bitten, wird die Löschung der nativen Apps veranlassen.
8.4 Auch nach dem Entfernen der Inhalte aus dem Account und den App Stores können Kopien davon außerhalb des Einflussbereichs von T+R Dialog Marketing GmbH vorhanden sein.

9. Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Kündigung:
9.1 Mit Einrichtung des Accounts kommt ein Vertrag über die Nutzung einens kostenpflichtigen Dienstes zustande. Die Kündigungsfristen sind bei monatlicher Zahlungsweise 1 Monat zum Monatsende, bei jährlicher Zahlungsweise 1 Monat zum Monatsende, erstmals jedoch nach 1 Jahr.
9.2 Beide Vertragsparteien können den Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. § 314 BGB gilt entsprechend.
9.3 Ihre Kündigung senden Sie postalisch an T+R Dialog Marketing GmbH, Berliner Straße 44, 10713 Berlin. Kündigungen per Telefon oder per E-Mail werden nicht als gültig akzeptiert.
9.4 Bei Vertragsende, unabhängig vom Grund, wird der Account deaktiviert und es werden alle veröffentlichten nativen Apps sowie alle Inhalte des Account gelöscht. Ein Zugang zum Account und den Inhalten ist danach nicht mehr möglich.

10. Vergütung, Fälligkeit, Rücklastschrift und Kündigung:
10.1 Für die Nutzung kostenpflichtiger Dienste ist die in der Preisliste auf der Internetseite www.tr-dialog.de genannte Vergütung zu entrichten. Die Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den ersten Monat wird die Vergütung jeweils anteilig, danach jeweils für den vollen Monat fällig. Bei späterer Buchung weiterer kostenpflichtiger Dienste, gilt dies entsprechend.
10.2 Die Vergütung ist bei Bestellung sofort, anschließend jeweils monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu entrichten. Sämtliche nicht von T+R Dialog Marketing GmbH verursachten Kosten des Forderungseinzugs, insbesondere für Rücklastschriften wegen fehlender Deckung, falscher Angabe der Kreditkartennummer, sonstiger fehlerhafter Angaben oder unterlassener Mitteilung über Beendigung oder Wechsel der Kreditkartenverträge, sind in vollem Umfang von Ihnen zu tragen.
10.3 T+R Dialog Marketing GmbH ist erst dann verpflichtet, die bestellte Leistung (beispielsweise Erstellen und Einreichen einer nativen App) zu erbringen, wenn T+R Dialog Marketing GmbH uneingeschränkt über die eingegangene Zahlung verfügen kann.
10.4 Sofern Sie mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung mehr als zehn Tage in Verzug sind, ist T+R Dialog Marketing GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach § 9 Abs. 3 berechtigt.
10.5 Bezahlte Gebühren, insbesondere für Erstellung und Einreichung von nativen Apps, können auch nicht erstattet werden. Dies gilt auch dann, wenn diese nativen Apps aus Gründen, die nicht von T+R Dialog Marketing GmbH zu vertreten sind, vom App Store nicht angenommen werden. Monatliche Kosten für native Apps sind jedoch nur zu entrichten, wenn diese vom App Store angenommen wurden.
10.6 T+R Dialog Marketing GmbH kann die Preise für sämtliche Angebote und Dienstleistungen jederzeit ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt gegebenen Preise.

11. Urheberrecht:
11.1 Die Onlineplattform, die Benutzeroberfläche sowie die Bestandteile von nativen Apps und sonstigen Diensten und Angeboten sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation des Programms, alle Programmnamen und alle Logos.
11.2 Sämtliche Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation, insbesondere die Ausübung sämtliche vermögensrechtlichen Befugnisse, stehen ausschließlich T+R Dialog Marketing GmbH zu. Sie erhalten nur die in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsrechte.

12. Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängeln: 1) T+R Dialog Marketing GmbH leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der bestellten Angebote und Dienste sowie dafür, dass Sie diese ohne Verstoß gegen Rechte Dritter vertragsgemäß nutzen können.
12.2 Liegt bei Gefahrübergang ein Sachmangel vor, ist T+R Dialog Marketing GmbH berechtigt, den Sachmangel nach seiner Wahl entweder durch Lieferung eines neuen mangelfreien Releasestandes (Neulieferung) oder durch Beseitigung (Nachbesserung) zu beheben.
12.3 Kann T+R Dialog Marketing GmbH einen Sachmangel innerhalb angemessener Frist nicht beheben oder ist die Nachbesserung oder Neulieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann T+R Dialog Marketing GmbH nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Die Nachbesserung oder Nachlieferung gilt nicht schon mit dem zweiten Versuch als endgültig fehlgeschlagen. Vielmehr steht T+R Dialog Marketing GmbH während der Fristen zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung die Anzahl der Nacherfüllungsversuche frei. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Neulieferung kann erst dann angenommen werden, wenn T+R Dialog Marketing GmbH diese Handlungen ernsthaft und endgültig verweigert, unzumutbar verzögert oder wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, durch die ein weiteres Abwarten für Sie unzumutbar ist.
12.4 Soweit die vertragsgemäße Nutzung der von T+R Dialog Marketing GmbH gelieferten Apps oder sonstigen Dienstleistungen zur Verletzung von Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter führt, wird T+R Dialog Marketing GmbH auf seine Kosten und nach seiner Wahl entweder das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen oder die Apps oder sonstigen Dienstleistungen in einer für Sie zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, sind sowohl Sie als auch T+R Dialog Marketing GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. T+R Dialog Marketing GmbH wird Sie von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber freistellen.
12.5 Die in Abs. 8 genannten Verpflichtungen von T+R Dialog Marketing GmbH bestehen nur, wenn Sie T+R Dialog Marketing GmbH unverzüglich von den gegen Sie geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unterrichtet, T+R Dialog Marketing GmbH in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, gegebenenfalls T+R Dialog Marketing GmbH die Änderung oder den Ersatz der Software entsprechend Abs. 8 ermöglicht, alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Vereinbarungen und Anerkenntnisse ausschließlich T+R Dialog Marketing GmbH vorbehalten bleiben oder in Absprache mit T+R Dialog Marketing GmbH ausgeübt werden, sowie die Schutzrechtsverletzungen weder auf einer Anweisung von Ihnen noch auf einer unberechtigten von Ihnen eingestellten Inhalten beruht.

13. Haftung:
13.1 Unabhängig vom Rechtsgrund haftet T+R Dialog Marketing GmbH in voller Höhe für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Lizenzgeber oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Sichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen von T+R Dialog Marketing GmbH beruhen, bei Fehlen einer garantierten Beschaffenheit im Sinne von § 443 BGB und für Schäden, die T+R Dialog Marketing GmbH oder ein Erfüllungsgehilfe oder gesetzlicher Vertreter von T+R Dialog Marketing GmbH vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
13.2 Bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, die für Sie entscheidend zum Abschluss des Vertrages war, haftet T+R Dialog Marketing GmbH, soweit kein in Abs. 1 genannter Fall vorliegt, nur für den vertragstypischen, bei Abschluss des Vertrages vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
13.3 Jede weitere Haftung von T+R Dialog Marketing GmbH auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.
13.4 T+R Dialog Marketing GmbH geht bei Abschluss des Vertrages davon aus, das 100.000 € pro Schadensfall, insgesamt jedoch 200.000 € maximal ausreichend sind, um den in Abs. 2 genannten, zu ersetzenden vertragstypischen, bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden abzudecken. Sollten Sie der Auffassung sein, dass das bei Ihnen bestehende Schadensrisiko durch die vorgenannten Beträge nicht abgedeckt ist, werden Sie T+R Dialog Marketing GmbH vor Vertragsabschluss auf diesen Umstand hinweisen, damit die Parteien eine angemessene Absicherung dieses zusätzlichen Risikos vereinbaren können.
13.5 Sie sind selbst für eine regelmäßige Sicherung Ihrer Daten verantwortlich. Jede Haftung für den Verlust von Daten ist deshalb auf jenen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und dem aktuellen technischen Standard entsprechender Sicherung der Daten eingetreten wäre.

14. Datenschutz, Datenübertragung:
14.1 T+R Dialog Marketing GmbH wird Ihre Daten nur im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses nutzen und insbesondere die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachten. T+R Dialog Marketing GmbH wird seine Mitarbeiter und Subunternehmer auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichten.
14.2 Die Vertragsabwicklung, insbesondere die Übertragung von Inhalten, Datenverarbeitung und Service können unverschlüsselt über Internet erfolgen.
14.3 T+R Dialog Marketing GmbH ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung Subunternehmer einzuschalten und die von Ihnen eingestellten Inhalte und alle im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten an diese Subunternehmer zu übertragen bzw. diesen zugänglich zu machen.
14.4 T+R Dialog Marketing GmbH ist insbesondere berechtigt, die personenbezogenen Daten zur Zahlungsabwicklung und auch bereits für eine Bonitätsprüfung an den entsprechenden Dienstleister weiterzugeben.

15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Mediationsklausel, Sonstiges:
15.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von T+R Dialog Marketing GmbH.
15.3 Sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag versuchen die Parteien zunächst im Rahmen einer Mediation durch einen außergerichtlichen Mediator zu bereinigen. Nur dann, wenn die Mediation nicht zu Stande kommt oder endet, ohne dass die Streitigkeit in vollem Umfang bereinigt ist, steht den Parteien der Weg zu den Gerichten offen. Die Parteien sind nicht gehindert, Anträge in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes oder anderen Eilverfahren zu stellen. In allen anderen Fällen muss eine Partei der anderen Partei vor Einleitung eines Rechtsstreits die Möglichkeit einer Mediation gewähren. Können sich die Parteien nicht auf einen Mediator einigen, wird dieser auf Antrag einer Partei bestimmt durch EUCON, Europäisches Institut für Conflict Management e.V., Schackstraße 1, 80539 München, Tel. +49 / 089 / 57 95 18 34, Fax +49 / 089 / 57 86 95 38, info@eucon-institut.de, www.eucon-institut.de